- subaltern
- untergeordnet
* * *
sub|al|tẹrn 〈Adj.〉 untergeordnet, unselbstständig (Arbeit, Stellung) ● ein \subalterner Beamter; \subalternes Benehmen unterwürfiges Benehmen [<mlat. subalternus; zu lat. sub „unter“ + alternus „abwechselnd“]* * *
sub|al|tẹrn <Adj.> [spätlat. subalternus = untergeordnet, aus lat. sub = unter(halb) u. alternus, ↑ 1Alternative]:1.a) nur einen untergeordneten Rang einnehmend, nur beschränkte Entscheidungsbefugnisse habend:ein -er Beamter;b) (bildungsspr. abwertend) geistig unselbstständig, auf einem niedrigen geistigen Niveau stehend:seine geistige Reife ist s.2. (bildungsspr. abwertend) in beflissener Weise unterwürfig, untertänig, devot:dieses -e Grinsen!* * *
sub|altẹrn[lateinisch subalternus »untergeordnet«\], 1) einen untergeordneten Rang einnehmend, beschränkte Entscheidungsbefugnisse habend; 2) bildungssprachlich für: geistig unselbstständig; unterwürfig.* * *
sub|al|tẹrn <Adj.> [spätlat. subalternus = untergeordnet, aus lat. sub = unter(halb) u. alternus, Alternative]: 1. a) nur einen untergeordneten Rang einnehmend, nur beschränkte Entscheidungsbefugnisse habend: ein -er Beamter; ∙ dass er ... eins der -en (niedrigeren) Ämter übernehmen ... wolle (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 2); b) (bildungsspr. abwertend) geistig unselbstständig, auf einem niedrigen geistigen Niveau stehend: selbst die -en Geister wussten sich überzeugt, dass sie unendlich erhaben (= über die Hölle) seien (Thielicke, Ich glaube 162); Denn sein gedankliches Niveau ist s. und seine Sprache debil (Deschner, Talente 46). 2. (bildungsspr. abwertend) in beflissener Weise unterwürfig, untertänig, devot: Doch in diesem Lachen war nicht der geringste Versuch, sich anbiedern zu wollen. Keine so genannte -e Lache! (Kirst, 08/15, 292).
Universal-Lexikon. 2012.